Tarifausschuss beschließt Allgemeinverbindlichkeit

Bereits im März hat­ten wir es gemein­sam mit dem BDSW bean­tragt, jetzt end­lich hat der Tarif­aus­schuss im „Hes­si­sche Minis­te­ri­um für Arbeit, Inte­gra­ti­on, Jugend und Sozia­les (HMAIJS)“ es so ent­schie­den: Der Tarif­ver­trag für das Sicher­heits­ge­wer­be in Hes­sen wird wie­der all­ge­mein­ver­bind­lich. Und dies rück­wir­kend zum 01.01.2024.

Rechts­wirk­sam wird dies erst mit der Ver­öf­fent­li­chung im Bun­des­an­zei­ger. Denkt bit­te dar­an, eure Ansprü­che recht­zei­tig gel­tend zu machen, falls euer Arbeit­ge­ber bis jetzt den Tarif­ver­trag nicht ange­wen­det hat. Erfah­rungs­ge­mäß zah­len sol­che Arbeit­ge­ber auch rück­wir­kend nicht freiwillig.

Sobald die Ent­schei­dung im Bun­des­an­zei­ger ver­öf­fent­licht wird, wer­den wir dies natür­lich bekannt geben.