Tariftreuegesetz: Lücken im Gesetzentwurf

Der aktu­el­le Ent­wurf zum Hes­si­schen Tarif­treue- und Ver­ga­be­ge­setz bleibt hin­ter den Erwar­tun­gen zurück und gefähr­det fai­re Wett­be­werbs­be­din­gun­gen im Bewachungsgewerbe.

Handlungsbedarf bei der Vergabe von Sicherheitsleistungen

Das Hes­si­sche Tarif­treue- und Ver­ga­be­ge­setz (HTVG) soll sicher­stel­len, dass öffent­li­che Auf­trä­ge nur an Unter­neh­men gehen, die fai­re Löh­ne zah­len. Im Sicher­heits­ge­wer­be, einer Bran­che mit hohem Per­so­nal­kos­ten­an­teil und inten­si­vem Wett­be­werb, ist die­ses Gesetz von exis­ten­zi­el­ler Bedeu­tung. Das bis­he­ri­ge Gesetz hat lei­der gra­vie­ren­de Lücken. Nun soll es über­ar­bei­tet wer­den. Wir haben uns den aktu­el­len Gesetz­ent­wurf der Hes­si­schen Lan­des­re­gie­rung ange­schaut und sehen immer noch drin­gen­den Nachbesserungsbedarf.

Ohne eine strik­te Bin­dung an die reprä­sen­ta­ti­ven Tarif­ver­trä­ge droht bei öffent­li­chen Aus­schrei­bun­gen wei­ter­hin ein Unter­bie­tungs­wett­be­werb, der zu Las­ten der Beschäf­tig­ten bei­spiels­wei­se in der Objekt­si­che­rung, im Revier­dienst oder an kri­ti­schen Infra­struk­tu­ren geht.

Was ist eigent­lich das HTVG?

Das Hes­si­sche Tarif­treue- und Ver­ga­be­ge­setz (HTVG) ist eine Spiel­re­gel für den Staat. Wenn das Land Hes­sen oder eine Stadt einen Auf­trag ver­gibt (zum Bei­spiel für die Bewa­chung eines Amtes), darf sie nicht ein­fach die bil­ligs­te Fir­ma nehmen.
Das Gesetz soll vor­schrei­ben: Öffent­li­che Auf­trä­ge gibt es nur für Fir­men, die ihre Leu­te fair bezah­len. Das Ziel ist, dass Fir­men, die sich an Tarif­ver­trä­ge hal­ten, nicht von „Bil­lig-Anbie­tern“ vom Markt gedrängt wer­den. Es geht also um dei­nen Lohn­schutz und fai­ren Wettbewerb.

Dass das Wach- und Sicher­heits­ge­wer­be immer wie­der im Fokus von Zoll (FKS) und Gesetz­ge­bung steht, hat struk­tu­rel­le Gründe.

Die­se Fak­to­ren machen die Bran­che anfäl­lig für unse­riö­se Anbie­ter und Lohndumping:

Personalintensität als Kostentreiber

In der Sicher­heits­bran­che machen die Lohn­kos­ten oft 80 bis 90 % der Gesamt­kal­ku­la­ti­on aus. Da es kaum Mate­ri­al­kos­ten oder teu­re Maschi­nen gibt (anders als in der Indus­trie), ist das Per­so­nal die ein­zi­ge rele­van­te Stell­schrau­be für den Preis. Wenn ein Unter­neh­men einen Auf­trag gewin­nen will, kann es dies fast nur über einen nied­ri­ge­ren Stun­den­ver­rech­nungs­satz tun – und die­ser lässt sich oft nur durch Drü­cken der Löh­ne oder Hin­ter­zie­hen von Sozi­al­ab­ga­ben realisieren.

Wie aktu­ell die­se Pro­ble­ma­tik ist, zei­gen regel­mä­ßi­ge Kon­trol­len: Erst kürz­lich deck­te das Haupt­zoll­amt Frank­furt am Main bei einer groß­an­ge­leg­ten Kon­troll­ak­ti­on im Sicher­heits­ge­wer­be mas­si­ve Ver­stö­ße auf, dar­un­ter das Vor­ent­hal­ten von Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen und ille­ga­le Beschäf­ti­gung. Bei 92 kon­trol­lier­ten Per­so­nen wur­den sage und schrei­be 81 Unre­gel­mä­ßig­kei­ten fest­ge­stellt. Dar­un­ter allein 49 Fäl­le von Sozialleistungshinterziehung.

Intransparente Nachunternehmerketten

Häu­fig wer­den Auf­trä­ge von einem Haupt­auf­trag­neh­mer an Sub­un­ter­neh­men und von dort an Sub-Sub­un­ter­neh­men wei­ter­ge­ge­ben. Je tie­fer die Ket­te, des­to gerin­ger die Mar­ge. Am Ende der Ket­te ste­hen oft Kleinst­be­trie­be, die unter enor­mem Preis­druck ste­hen. Hier ist die Gefahr am größ­ten, dass:

  • Schein­selbst­stän­dig­keit (aus-)genutzt wird.
  • Pau­schal­be­trä­ge gezahlt wer­den, die unter dem Min­dest­lohn liegen.
  • Ein­fach gar kei­ne Sozi­al­ab­ga­ben abge­führt wer­den (Brief­kas­ten­fir­men).

Niedrige Eintrittsschwelle in das Gewerbe

Obwohl bei Grün­dung eines Sicher­heits­un­ter­neh­mens die Anfor­de­run­gen an die Qua­li­fi­ka­ti­on (z. B. Sach­kun­de­prü­fung nach § 34a GewO) stei­gen, ist sie bei­spiels­wei­se im Ver­gleich zu einem Meis­ter­be­trieb im Hand­werk rela­tiv ein­fach mög­lich. Dies lockt oft Anbie­ter an, die über kei­ne soli­de kauf­män­ni­sche Basis ver­fü­gen und ver­su­chen, über den bil­ligs­ten Preis in den Markt zu drängen.

Schwierige Kontrollierbarkeit der Arbeitsleistung

Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen wer­den oft nachts, an Wochen­en­den oder an abge­le­ge­nen Objek­ten erbracht. Das erschwert die staat­li­che Kon­trol­le (z. B. durch den Zoll) erheb­lich. Zudem ist die Dienst­leis­tung imma­te­ri­ell: Wenn ein Mit­ar­bei­ter zwar vor Ort ist, aber nicht tarif­kon­form bezahlt wird oder die nöti­gen Zuschlä­ge nicht erhält, sieht man das dem Ergeb­nis der Arbeit (dem bewach­ten Objekt) von außen nicht sofort an.

Kurzfristige Vergabepraktiken

Oft wer­den Sicher­heits­dienst­leis­tun­gen über das Kri­te­ri­um des nied­rigs­ten Prei­ses ver­ge­ben, anstatt Qua­li­täts­merk­ma­le oder die Tarif­bin­dung des Anbie­ters zu gewich­ten. Dies bestraft seriö­se Unter­neh­men, die ihre Mit­ar­bei­ter fair bezah­len und alle Abga­ben leis­ten, da sie gegen Dum­ping-Prei­se kaum kon­kur­rie­ren können.

Tariflöhne müssen für alle gelten

Ein gro­ßes Pro­blem im aktu­el­len Ent­wurf ist, dass die Bezah­lung nicht streng genug an die gel­ten­den Tarif­ver­trä­ge gekop­pelt ist. Im Sicher­heits­ge­wer­be erle­ben wir immer wie­der, dass Fir­men Auf­trä­ge nur des­halb bekom­men, weil sie bil­li­ger sind als die Kon­kur­renz – oft auf Kos­ten der Löh­ne. ver.di for­dert hier kla­re Regeln: Wer einen öffent­li­chen Auf­trag in Hes­sen aus­führt, muss sich an die hier gel­ten­den Tari­fe hal­ten. Das muss alle ent­gelt­re­le­van­ten Rege­lun­gen ein­schlie­ßen, inklu­si­ve Zeit­zu­schlä­gen, Tätig­keits­zu­la­gen, Rege­lun­gen zu Min­dest­ur­laub und Son­der­zah­lun­gen, usw.

Schutz vor Subunternehmer-Tricks und Kettenverträgen

Tarif­treue muss auch für die gesam­te Sub­un­ter­neh­mer-Ket­te gel­ten. Oft geben gro­ße Fir­men Tei­le des Auf­trags an klei­ne­re Sub­un­ter­neh­mer wei­ter. Wenn die­se Nach­un­ter­neh­men dann weni­ger zah­len, lei­den am Ende die Beschäf­tig­ten. Wir wol­len ver­hin­dern, dass Steu­er­gel­der dafür genutzt wer­den, Lohn­dum­ping zu unter­stüt­zen. Der Geset­zes­text ist hier bis­her zu unge­nau und lässt Schlupf­lö­cher offen, die in der täg­li­chen Pra­xis aus­ge­nutzt wer­den könn­ten. So wür­de es nach dem vor­lie­gen­den Ent­wurf aus­rei­chen, wenn der Sub­un­ter­neh­mer sei­ne Tarif­treue in Text­form erklärt – eine ein­fa­che E‑Mail wür­de also aus­rei­chen. Wer sich mit dem Sicher­heits­ge­wer­be aus­kennt, erkennt sofort, dass dies in einer Bran­che mit teil­wei­se stark ver­brei­te­ter kri­mi­nel­ler Ener­gie nicht aus­reicht. Wir brau­chen stren­ge­re Anfor­de­run­gen für nicht-tarif­ge­bun­de­ner Fir­men.

Kontrolle und Sanktionen sicherstellen

Ein Gesetz ist nur so stark wie sei­ne Über­prü­fung. Wir for­dern eine Aus­wei­tung der Kon­troll­be­fug­nis­se und eine per­so­nel­le Stär­kung der zustän­di­gen Stel­len. Für Unter­neh­men im Sicher­heits­sek­tor muss klar sein: Wer gegen Geset­ze ver­stößt, muss mit wirk­sa­men Sank­tio­nen bis hin zum Aus­schluss von künf­ti­gen Ver­ga­ben rechnen.

Unsere nächsten Schritte

ver.di wird den par­la­men­ta­ri­schen Pro­zess wei­ter­hin kri­tisch beglei­ten und sich über den DGB in den Anhö­run­gen für die Inter­es­sen der Sicher­heits­kräf­te stark machen.  Unser Ziel: Gute Arbeit für alle in Hessen.