Der aktuelle Entwurf zum Hessischen Tariftreue- und Vergabegesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück und gefährdet faire Wettbewerbsbedingungen im Bewachungsgewerbe.
Handlungsbedarf bei der Vergabe von Sicherheitsleistungen
Das Hessische Tariftreue- und Vergabegesetz (HTVG) soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen gehen, die faire Löhne zahlen. Im Sicherheitsgewerbe, einer Branche mit hohem Personalkostenanteil und intensivem Wettbewerb, ist dieses Gesetz von existenzieller Bedeutung. Das bisherige Gesetz hat leider gravierende Lücken. Nun soll es überarbeitet werden. Wir haben uns den aktuellen Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung angeschaut und sehen immer noch dringenden Nachbesserungsbedarf.
Ohne eine strikte Bindung an die repräsentativen Tarifverträge droht bei öffentlichen Ausschreibungen weiterhin ein Unterbietungswettbewerb, der zu Lasten der Beschäftigten beispielsweise in der Objektsicherung, im Revierdienst oder an kritischen Infrastrukturen geht.
Was ist eigentlich das HTVG?
Das Hessische Tariftreue- und Vergabegesetz (HTVG) ist eine Spielregel für den Staat. Wenn das Land Hessen oder eine Stadt einen Auftrag vergibt (zum Beispiel für die Bewachung eines Amtes), darf sie nicht einfach die billigste Firma nehmen.
Das Gesetz soll vorschreiben: Öffentliche Aufträge gibt es nur für Firmen, die ihre Leute fair bezahlen. Das Ziel ist, dass Firmen, die sich an Tarifverträge halten, nicht von „Billig-Anbietern“ vom Markt gedrängt werden. Es geht also um deinen Lohnschutz und fairen Wettbewerb.
Dass das Wach- und Sicherheitsgewerbe immer wieder im Fokus von Zoll (FKS) und Gesetzgebung steht, hat strukturelle Gründe.
Diese Faktoren machen die Branche anfällig für unseriöse Anbieter und Lohndumping:
Personalintensität als Kostentreiber
In der Sicherheitsbranche machen die Lohnkosten oft 80 bis 90 % der Gesamtkalkulation aus. Da es kaum Materialkosten oder teure Maschinen gibt (anders als in der Industrie), ist das Personal die einzige relevante Stellschraube für den Preis. Wenn ein Unternehmen einen Auftrag gewinnen will, kann es dies fast nur über einen niedrigeren Stundenverrechnungssatz tun – und dieser lässt sich oft nur durch Drücken der Löhne oder Hinterziehen von Sozialabgaben realisieren.
Wie aktuell diese Problematik ist, zeigen regelmäßige Kontrollen: Erst kürzlich deckte das Hauptzollamt Frankfurt am Main bei einer großangelegten Kontrollaktion im Sicherheitsgewerbe massive Verstöße auf, darunter das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und illegale Beschäftigung. Bei 92 kontrollierten Personen wurden sage und schreibe 81 Unregelmäßigkeiten festgestellt. Darunter allein 49 Fälle von Sozialleistungshinterziehung.
Intransparente Nachunternehmerketten
Häufig werden Aufträge von einem Hauptauftragnehmer an Subunternehmen und von dort an Sub-Subunternehmen weitergegeben. Je tiefer die Kette, desto geringer die Marge. Am Ende der Kette stehen oft Kleinstbetriebe, die unter enormem Preisdruck stehen. Hier ist die Gefahr am größten, dass:
- Scheinselbstständigkeit (aus-)genutzt wird.
- Pauschalbeträge gezahlt werden, die unter dem Mindestlohn liegen.
- Einfach gar keine Sozialabgaben abgeführt werden (Briefkastenfirmen).
Niedrige Eintrittsschwelle in das Gewerbe
Obwohl bei Gründung eines Sicherheitsunternehmens die Anforderungen an die Qualifikation (z. B. Sachkundeprüfung nach § 34a GewO) steigen, ist sie beispielsweise im Vergleich zu einem Meisterbetrieb im Handwerk relativ einfach möglich. Dies lockt oft Anbieter an, die über keine solide kaufmännische Basis verfügen und versuchen, über den billigsten Preis in den Markt zu drängen.
Schwierige Kontrollierbarkeit der Arbeitsleistung
Sicherheitsdienstleistungen werden oft nachts, an Wochenenden oder an abgelegenen Objekten erbracht. Das erschwert die staatliche Kontrolle (z. B. durch den Zoll) erheblich. Zudem ist die Dienstleistung immateriell: Wenn ein Mitarbeiter zwar vor Ort ist, aber nicht tarifkonform bezahlt wird oder die nötigen Zuschläge nicht erhält, sieht man das dem Ergebnis der Arbeit (dem bewachten Objekt) von außen nicht sofort an.
Kurzfristige Vergabepraktiken
Oft werden Sicherheitsdienstleistungen über das Kriterium des niedrigsten Preises vergeben, anstatt Qualitätsmerkmale oder die Tarifbindung des Anbieters zu gewichten. Dies bestraft seriöse Unternehmen, die ihre Mitarbeiter fair bezahlen und alle Abgaben leisten, da sie gegen Dumping-Preise kaum konkurrieren können.
Tariflöhne müssen für alle gelten
Ein großes Problem im aktuellen Entwurf ist, dass die Bezahlung nicht streng genug an die geltenden Tarifverträge gekoppelt ist. Im Sicherheitsgewerbe erleben wir immer wieder, dass Firmen Aufträge nur deshalb bekommen, weil sie billiger sind als die Konkurrenz – oft auf Kosten der Löhne. ver.di fordert hier klare Regeln: Wer einen öffentlichen Auftrag in Hessen ausführt, muss sich an die hier geltenden Tarife halten. Das muss alle entgeltrelevanten Regelungen einschließen, inklusive Zeitzuschlägen, Tätigkeitszulagen, Regelungen zu Mindesturlaub und Sonderzahlungen, usw.
Schutz vor Subunternehmer-Tricks und Kettenverträgen
Tariftreue muss auch für die gesamte Subunternehmer-Kette gelten. Oft geben große Firmen Teile des Auftrags an kleinere Subunternehmer weiter. Wenn diese Nachunternehmen dann weniger zahlen, leiden am Ende die Beschäftigten. Wir wollen verhindern, dass Steuergelder dafür genutzt werden, Lohndumping zu unterstützen. Der Gesetzestext ist hier bisher zu ungenau und lässt Schlupflöcher offen, die in der täglichen Praxis ausgenutzt werden könnten. So würde es nach dem vorliegenden Entwurf ausreichen, wenn der Subunternehmer seine Tariftreue in Textform erklärt – eine einfache E‑Mail würde also ausreichen. Wer sich mit dem Sicherheitsgewerbe auskennt, erkennt sofort, dass dies in einer Branche mit teilweise stark verbreiteter krimineller Energie nicht ausreicht. Wir brauchen strengere Anforderungen für nicht-tarifgebundener Firmen.
Kontrolle und Sanktionen sicherstellen
Ein Gesetz ist nur so stark wie seine Überprüfung. Wir fordern eine Ausweitung der Kontrollbefugnisse und eine personelle Stärkung der zuständigen Stellen. Für Unternehmen im Sicherheitssektor muss klar sein: Wer gegen Gesetze verstößt, muss mit wirksamen Sanktionen bis hin zum Ausschluss von künftigen Vergaben rechnen.
Unsere nächsten Schritte
ver.di wird den parlamentarischen Prozess weiterhin kritisch begleiten und sich über den DGB in den Anhörungen für die Interessen der Sicherheitskräfte stark machen. Unser Ziel: Gute Arbeit für alle in Hessen.


