Tariflöhne in Hessen gelten für alle!

Tarif­ver­trä­ge sind seit 2017 all­ge­mein­ver­bind­lich. Auch nicht-tarif­ge­bun­de­ne Fir­men müs­sen nach Tarif zahlen!

Im Sep­tem­ber 2017 hat das Hes­si­sche Sozi­al­mi­nis­te­ri­um gro­ße Tei­le des Ent­gelt­ta­rif­ver­tra­ges für all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt (nur die obe­ren Lohn­grup­pen sind davon ausgenommen).

Das bedeu­tet: Seit 01.01.2017 darf kei­ne Sicher­heits­fir­ma in Hes­sen mehr unter den tarif­li­chen Stun­den­löh­nen bezah­len. Für Sicher­heits­mit­ar­bei­ter im Objekt­schutz sind dies zum Bei­spiel aktu­ell 9,80 € pro Stun­de. Revier­fah­rer erhal­ten momen­tan 10,15 €.

Doch noch immer bekom­men wir Anfra­gen von Kol­le­gen, die nicht nach Tarif­ver­trag bezahlt wer­den. Und das, obwohl der Tarif­ver­trag seit Sep­tem­ber 2017, also inzwi­schen seit über einem hal­ben Jahr all­ge­mein­ver­bind­lich ist!

Wir wer­den in allen Fäl­len die vor­ent­hal­te­nen Beträ­ge für unse­re Mit­glie­der bei den Arbeit­ge­bern gel­tend machen und not­falls auch vor dem Arbeits­ge­richt einklagen!

Allen betrof­fe­nen Sicher­heits­mit­ar­bei­tern raten wir, sich nicht vom Arbeit­ge­ber mit vor­ge­scho­be­nen Behaup­tun­gen ver­trös­ten zu las­sen. Kein Sicher­heits­mit­ar­bei­ter in Hes­sen darf weni­ger als 9,80 € ver­die­nen! Das wis­sen Eure Arbeit­ge­ber genau­so wie deren Auftraggeber.

Das glei­che gilt für die Berei­che Luft­si­cher­heit und Geld- und Wert­trans­port. Auch hier sind die meis­ten (Luft­si­cher­heit) oder gleich alle (GuW) Ent­gelt­grup­pen all­ge­mein­ver­bind­lich gewor­den. Wenn Ihr Zwei­fel habt, ob ihr rich­tig bezahlt wer­det, wen­det Euch an uns!

Die aktu­el­len Tarif­ver­trä­ge und die All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­run­gen fin­det ihr immer auf http://wasi-hessen.de/tarifvertraege.

Down­load: Flug­blatt All­ge­mein­ver­bind­lich­keit 2018