Entgelttarifvertrag liegt unterschrieben vor. Allgemeinverbindlichkeit wird beantragt.
Der Unterschriftenlauf ist abgeschlossen und inzwischen liegt der neue Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hessen unterschrieben vor. Ihr könnt ihn auf der Seite Tarifverträge abrufen. Wir hatten bereits Anfragen von Mitgliedern, deren Arbeitgeber bezweifelt hatte, dass es einen neuen Abschluss gäbe. Das dürfte sich dann wohl geklärt haben. Wenn nicht hilft unser Rechtschutz euerm Chef gerne auf die Sprünge.
Tarifvertrag soll wieder allgemeinverbindlich werden
Gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband BDSW haben wir die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung erfassen die Rechtsnormen des Tarifvertrags in seinem Geltungsbereich auch die bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das bedeutet, der Tarifvertrag ist auch für Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich, die nicht bereits als Mitglieder der den Tarifvertrag abschließenden Verbände bzw. Gewerkschaften oder auf andere Weise tarifgebunden sind.
Das ist besonders wichtig für Sicherheitsmitarbeiter, die bei Firmen arbeiten, die nicht Mitglied des BDSW sind (BDSW-Mitgliederliste). Diesen raten wir, bereits jetzt die Zahlung nach dem Entgelttarifvertrag zu fordern. Besonders für Kolleg*innen mit Sachkunde könnte das von Bedeutung sein, da diese zukünftig höher eingruppiert werden, das aber nicht rückwirkend allgemeinverbindlich werden wird.Bis der Tarifausschuss beim „Hessischen Ministerium für Soziales und Integration” über den Antrag entschieden hat, wird es aber erfahrungsgemäß noch eine Weile dauern. Wir informieren euch hier wie gewohnt. Am schnellsten seid ihr informiert, wenn ihr uns per facebook, twitter oder Telegram folgt.
Wer mehr über die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erfahren möchte, findet dazu Informationen auf der Homepage des Bundesarbeitsministeriums: BMAS – Allgemeinverbindliche Tarifverträge).