Tarifverträge sind seit 2017 allgemeinverbindlich. Auch nicht-tarifgebundene Firmen müssen nach Tarif zahlen!
Im September 2017 hat das Hessische Sozialministerium große Teile des Entgelttarifvertrages für allgemeinverbindlich erklärt (nur die oberen Lohngruppen sind davon ausgenommen).
Das bedeutet: Seit 01.01.2017 darf keine Sicherheitsfirma in Hessen mehr unter den tariflichen Stundenlöhnen bezahlen. Für Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz sind dies zum Beispiel aktuell 9,80 € pro Stunde. Revierfahrer erhalten momentan 10,15 €.
Doch noch immer bekommen wir Anfragen von Kollegen, die nicht nach Tarifvertrag bezahlt werden. Und das, obwohl der Tarifvertrag seit September 2017, also inzwischen seit über einem halben Jahr allgemeinverbindlich ist!
Wir werden in allen Fällen die vorenthaltenen Beträge für unsere Mitglieder bei den Arbeitgebern geltend machen und notfalls auch vor dem Arbeitsgericht einklagen!
Allen betroffenen Sicherheitsmitarbeitern raten wir, sich nicht vom Arbeitgeber mit vorgeschobenen Behauptungen vertrösten zu lassen. Kein Sicherheitsmitarbeiter in Hessen darf weniger als 9,80 € verdienen! Das wissen Eure Arbeitgeber genauso wie deren Auftraggeber.
Das gleiche gilt für die Bereiche Luftsicherheit und Geld- und Werttransport. Auch hier sind die meisten (Luftsicherheit) oder gleich alle (GuW) Entgeltgruppen allgemeinverbindlich geworden. Wenn Ihr Zweifel habt, ob ihr richtig bezahlt werdet, wendet Euch an uns!
Die aktuellen Tarifverträge und die Allgemeinverbindlicherklärungen findet ihr immer auf http://wasi-hessen.de/tarifvertraege.