Abschluss in Coronazeiten – ein Erfolg in dieser Zeit!
Download: Tarifergebnis Geld- und Werttransport
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
am vergangenen Dienstag haben die 3. Verhandlungen zur Entgeltrunde im Geld und Wertbereich stattgefunden.
Unsere Forderungen für eine Laufzeit von 1 Jahr waren:
CIT NRW und Niedersachsen | + 0,60 € |
CIT alle weiteren Bundesländer | + 0,80 € |
Cash für alle Bundesländer | + 0,80 € |
Die Coronakrise und deren Auswirkung sind auch an der Geld und Wertbranche nicht spurlos vorbei gegangen. Insbesondere durch die vermehrte bargeldlose Zahlung hat es Auswirkungen durch ein reduziertes Bargeldvolumen im Cash und teilweise haben Kunden die Stoppanzahl reduziert.
Diese Auswirkungen sind von Unternehmen und auch von Niederlassung zu Niederlassung unterschiedlich.
Wir haben uns hierzu intensiv mit den Arbeitgebern ausgetauscht. Die entscheidende Frage aus unserer Sicht, ist wie sich die Branche in der Zukunft entwickelt. Wir teilen nicht die Ansicht der Arbeitgeber, dass das bargeldlose Bezahlverhalten dauerhaft auf einen Niveau wie zur Zeit des Lockdowns bleibt. Wir stützen uns auf Einschätzungen des Sachverständigenrates der Bundesregierung, dass sich die Wirtschaft in 2022 auf einem Vorcoronaniveau stabilisiert! Aus diesem Grund haben wir die ursprüngliche Forderung der Arbeitgeber nach einem 3 Jahres Abschluss kategorisch abgelehnt!
Zudem war uns wichtig, eine Coronaprämie (Nettoprämie) zu erreichen – die Beschäftigten haben eine Wertschätzung verdient, sie haben auch zur Zeit des Lockdowns auf den Fahrzeugen und in der Zählung ihre Arbeit verrichtet! Die steuer- und sozialversicherungsfreie Coronaprämie muss nach den gesetzlichen Bestimmungen im Dezember ausgezahlt werden!
Wir wollten zudem einen Abschluss erreichen, der auch die Löhne erhöht – auch in der Coronazeit müssen die Beschäftigten eine Lohnerhöhung erhalten!
Wir wollten keine Verlängerung der bisherigen Regelung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (PN2) – Beschäftigte sollen im Krankheitsfall nicht schlechter bezahlt werden!
Ergebnis:
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (PN2) wird nicht verlängert und hat auch keine Nachwirkung!
- Coronaprämie 275,- € netto für alle Beschäftigten zahlbar im Dezember 2020 (Teilzeitkräfte erhalten es anteilig)
Erhöhung der Löhne zum 1.6.2021 | |
Tarifgebiet I (Niedersachsen und NRW) | + 0,40 € |
Tarifgebiet II (alle anderen Bundesländer) | + 0,50 € |
Erhöhung der Löhne zum 1.1.2022 | |
Tarifgebiet I | + 0,20 € |
Tarifgebiet II | + 0,30 € |
- Laufzeit bis vom 01.2021 bis zum 30.06.2022 (18 Monate)
- Angestellte: gleiche Erhöhung wie CIT und Cash in den Bundesländern
Was wir erreichen konnten?
- Erfüllung der Forderung ab dem 12 Monat (in 2 Schritten)
- Forderung nach 2 Tarifgebieten (AG wollten 3 Tarifgebiete)
- Wegfall der PN 2
- Coronaprämie
- Laufzeit >2 Jahre (AG wollten ursprünglich 3 Jahre)
Was wir nicht erreichen konnten?
- Volle Erfüllung der Forderung in einem Jahr
- Laufzeit 1 Jahr
- Angleichungsschritt Cash an CIT in Niedersachsen und NRW (alle bekommen gleiche Erhöhung)
Mitgliederbefragung
Die Meinung der Mitglieder ist das Entscheidende!
Die gesetzlichen Bedingungen für den Erhalt der Coronaprämie sind die, dass eine Auszahlung im Dezember 2020 erfolgen muss! Damit die Betriebe dieses umsetzen können, kann es nur eine Erklärungsfrist bis zum 4.12.2020 geben.
Wir sind daher einfach nicht in der Lage eine ordnungsgemäße schriftliche Befragung durchzuführen, bei der wir alle Mitglieder erreichen und auch die schriftliche Rückmeldung rechtzeitig zurückzubekommen.
Daher hat die BTK mehrheitlich die Annahme des Ergebnisses beschlossen!
Was bedeutet der Wegfall der PN2 (Entgeltfortzahlung)?
Die PN2 bedeutete eine Verschlechterung der Entgeltfortzahlung für Beschäftigte.
Für uns ein elementares Ziel, diese Regelung rückgängig zu machen Es wird nun eine Formulierung gefunden, dass eine Nachwirkung ausgeschlossen wird.
Wie wird es nun gerechnet?
- In den Bundesländern die eine tarifliche Regelung haben, wird diese angewandt.
- Ansonsten gilt das Lohnausfallprinzip nach Entgeltfortzahlungsgesetzt (der MA wird so behandelt, wie wenn er gearbeitet hätte)
- Es wird am 30.11. geklärt, ob wir darüber hinaus eine Regelung benötigen, die bei länger Erkrankten angewandt wird.
- Grundsatz gleiche Bezahlung bei Erkrankung, wie bei Beschäftigung!
Ist die Coronaprämie ein Ersatz für die Leermonate?
Der Betrag der Coronaprämie (der Betrag ist netto!) ist in den allermeisten Fällen mehr, als wenn die Erhöhung 0,40 oder 0,50 € bereits zum 1.1.2021 wäre!
Wie geht es jetzt weiter?
- Die BTK hat mehrheitlich am 25.11.2020 die Annahme des Ergebnisses beschlossen
- Zur Umsetzung der Coronaprämie kann nur mit einer Erklärungsfrist bis zum 4.12. klappen
- Am 30.11. findet ein abschließendes Treffen der Verhandlungskommission (AG und ver.di) statt, bei der alle offenen redaktionellen Fragen geklärt werden!
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- Definition zu den Angestellten
- Textliche Formulierung zur Coronaprämie für Teilzeitbeschäftigten und Langzeiterkrankten (die die in 2020 nicht arbeiten waren)
- Textliche Formulierung zum Ausschluss der Nachwirkung PN 2
Es ist ein Abschluss in Coronazeiten und wir haben versucht für auch das Bestmögliche rauszuholen, wir hoffen alle, dass ab Juli 2022 wieder Tarifverhandlungen unter anderen Umständen stattfinden werden!
Eure Bundestarifkommission Geld & Wert!