Geld und Wert – Tarifabschluss für 2021+2022

Abschluss in Coro­na­zei­ten – ein Erfolg in die­ser Zeit!

Down­load: Tarif­er­geb­nis Geld- und Werttransport

Lie­be Kol­le­gin­nen, lie­be Kollegen,

am ver­gan­ge­nen Diens­tag haben die 3. Ver­hand­lun­gen zur Ent­gelt­run­de im Geld und Wert­be­reich stattgefunden.

Unse­re For­de­run­gen für eine Lauf­zeit von 1 Jahr waren: 

CIT NRW und Niedersachsen + 0,60 €
CIT alle wei­te­ren Bundesländer + 0,80 €
Cash für alle Bundesländer + 0,80 €

Die Coro­na­kri­se und deren Aus­wir­kung sind auch an der Geld und Wert­bran­che nicht spur­los vor­bei gegan­gen. Ins­be­son­de­re durch die ver­mehr­te bar­geld­lo­se Zah­lung hat es Aus­wir­kun­gen durch ein redu­zier­tes Bar­geld­vo­lu­men im Cash und teil­wei­se haben Kun­den die Stoppan­zahl reduziert.

Die­se Aus­wir­kun­gen sind von Unter­neh­men und auch von Nie­der­las­sung zu Nie­der­las­sung unterschiedlich.

Wir haben uns hier­zu inten­siv mit den Arbeit­ge­bern aus­ge­tauscht. Die ent­schei­den­de Fra­ge aus unse­rer Sicht, ist wie sich die Bran­che in der Zukunft ent­wi­ckelt. Wir tei­len nicht die Ansicht der Arbeit­ge­ber, dass das bar­geld­lo­se Bezahl­ver­hal­ten dau­er­haft auf einen Niveau wie zur Zeit des Lock­downs bleibt. Wir stüt­zen uns auf Ein­schät­zun­gen des Sach­ver­stän­di­gen­ra­tes der Bun­des­re­gie­rung, dass sich die Wirt­schaft in 2022 auf einem Vor­co­ro­na­ni­veau sta­bi­li­siert! Aus die­sem Grund haben wir die ursprüng­li­che For­de­rung der Arbeit­ge­ber nach einem 3 Jah­res Abschluss kate­go­risch abgelehnt! 

Zudem war uns wich­tig, eine Coro­na­prä­mie (Net­to­prä­mie) zu errei­chen – die Beschäf­tig­ten haben eine Wert­schät­zung ver­dient, sie haben auch zur Zeit des Lock­downs auf den Fahr­zeu­gen und in der Zäh­lung ihre Arbeit ver­rich­tet! Die steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­freie Coro­na­prä­mie muss nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen im Dezem­ber aus­ge­zahlt wer­den!

Wir woll­ten zudem einen Abschluss errei­chen, der auch die Löh­ne erhöht – auch in der Coro­na­zeit müs­sen die Beschäf­tig­ten eine Lohn­er­hö­hung erhalten!

Wir woll­ten kei­ne Ver­län­ge­rung der bis­he­ri­gen Rege­lung zur Ent­gelt­fort­zah­lung im Krank­heits­fall (PN2) – Beschäf­tig­te sol­len im Krank­heits­fall nicht schlech­ter bezahlt werden!

Ergebnis:

  • Ent­gelt­fort­zah­lung im Krank­heits­fall (PN2) wird nicht ver­län­gert und hat auch kei­ne Nachwirkung!
  • Coro­na­prä­mie 275,- € net­to für alle Beschäf­tig­ten zahl­bar im Dezem­ber 2020 (Teil­zeit­kräf­te erhal­ten es anteilig)
Erhö­hung der Löh­ne zum 1.6.2021
Tarif­ge­biet I (Nie­der­sach­sen und NRW) + 0,40 €
Tarif­ge­biet II (alle ande­ren Bundesländer) + 0,50 €
Erhö­hung der Löh­ne zum 1.1.2022
Tarif­ge­biet I + 0,20 €
Tarif­ge­biet II + 0,30 €
  • Lauf­zeit bis vom 01.2021 bis zum 30.06.2022 (18 Monate)
  • Ange­stell­te: glei­che Erhö­hung wie CIT und Cash in den Bundesländern

Was wir errei­chen konnten? 

  • Erfül­lung der For­de­rung ab dem 12 Monat (in 2 Schritten)
  • For­de­rung nach 2 Tarif­ge­bie­ten (AG woll­ten 3 Tarifgebiete)
  • Weg­fall der PN 2
  • Coro­na­prä­mie
  • Lauf­zeit >2 Jah­re (AG woll­ten ursprüng­lich 3 Jahre)

Was wir nicht errei­chen konnten? 

  • Vol­le Erfül­lung der For­de­rung in einem Jahr
  • Lauf­zeit 1 Jahr
  • Anglei­chungs­schritt Cash an CIT in Nie­der­sach­sen und NRW (alle bekom­men glei­che Erhöhung)

Mitgliederbefragung

Die Mei­nung der Mit­glie­der ist das Entscheidende!

Die gesetz­li­chen Bedin­gun­gen für den Erhalt der Coro­na­prä­mie sind die, dass eine Aus­zah­lung im Dezem­ber 2020 erfol­gen muss! Damit die Betrie­be die­ses umset­zen kön­nen, kann es nur eine Erklä­rungs­frist bis zum 4.12.2020 geben.

Wir sind daher ein­fach nicht in der Lage eine ord­nungs­ge­mä­ße schrift­li­che Befra­gung durch­zu­füh­ren, bei der wir alle Mit­glie­der errei­chen und auch die schrift­li­che Rück­mel­dung recht­zei­tig zurückzubekommen.

Daher hat die BTK mehr­heit­lich die Annah­me des Ergeb­nis­ses beschlossen! 

Was bedeutet der Wegfall der PN2 (Entgeltfortzahlung)?

Die PN2 bedeu­te­te eine Ver­schlech­te­rung der Ent­gelt­fort­zah­lung für Beschäftigte.

Für uns ein ele­men­ta­res Ziel, die­se Rege­lung rück­gän­gig zu machen Es wird nun eine For­mu­lie­rung gefun­den, dass eine Nach­wir­kung aus­ge­schlos­sen wird.

Wie wird es nun gerechnet?

  • In den Bun­des­län­dern die eine tarif­li­che Rege­lung haben, wird die­se angewandt.
  • Ansons­ten gilt das Lohn­aus­fall­prin­zip nach Ent­gelt­fort­zah­lungs­ge­setzt (der MA wird so behan­delt, wie wenn er gear­bei­tet hätte)
  • Es wird am 30.11. geklärt, ob wir dar­über hin­aus eine Rege­lung benö­ti­gen, die bei län­ger Erkrank­ten ange­wandt wird.
  • Grund­satz glei­che Bezah­lung bei Erkran­kung, wie bei Beschäftigung!

Ist die Coronaprämie ein Ersatz für die Leermonate? 

Der Betrag der Coro­na­prä­mie (der Betrag ist net­to!) ist in den aller­meis­ten Fäl­len mehr, als wenn die Erhö­hung 0,40 oder 0,50 € bereits zum 1.1.2021 wäre!

Wie geht es jetzt weiter? 

  • Die BTK hat mehr­heit­lich am 25.11.2020 die Annah­me des Ergeb­nis­ses beschlossen
  • Zur Umset­zung der Coro­na­prä­mie kann nur mit einer Erklä­rungs­frist bis zum 4.12. klappen
  • Am 30.11. fin­det ein abschlie­ßen­des Tref­fen der Ver­hand­lungs­kom­mis­si­on (AG und ver.di) statt, bei der alle offe­nen redak­tio­nel­len Fra­gen geklärt werden!
    • Defi­ni­ti­on zu den Angestellten
    • Text­li­che For­mu­lie­rung zur Coro­na­prä­mie für Teil­zeit­be­schäf­tig­ten und Lang­zeit­er­krank­ten (die die in 2020 nicht arbei­ten waren)
    • Text­li­che For­mu­lie­rung zum Aus­schluss der Nach­wir­kung PN 2

Es ist ein Abschluss in Coro­na­zei­ten und wir haben ver­sucht für auch das Best­mög­li­che raus­zu­ho­len, wir hof­fen alle, dass ab Juli 2022 wie­der Tarif­ver­hand­lun­gen unter ande­ren Umstän­den statt­fin­den werden! 

Eure Bun­des­ta­rif­kom­mis­si­on Geld & Wert!